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Donnerstag, 17 May 2012, Namenstag: Sławomira, Stanisława, Weroniki

Investitionsförderung

Investitionsförderung

 

Gemäß dem Beschluss des Stadtrates bietet Krosno den Investoren, die neue Arbeitsplätze bilden, die Befreiung von der Liegenschaftssteuer an.

Gegenstand der Liegenschaftssteuerbefreiung
Neue Investitionen – Gebäuden, Bauwerke oder ihre Teile, die zum Führen der gewerblichen Tätigkeit, deren Gegenstand im Beschluss genannt ist, bestimmt sind (hauptsächlich industrielle Verarbeitung und innovative Dienstleistungen.
mit Ausnahme des Groß- und Einzelhandels).
Die Voraussetzung für die Liegenschaftssteuerbefreiung ist die Bildung (innerhalb von zwei Jahren nach dem Beginn der Liegenschaftsbenutzung) von mindestens fünf neuen Arbeitsstellen, die mit der neuen Investition verbunden sind.

Befreiungszeit
Die Befreiungszeit ist von den neu gebildeten Arbeitsplätzen abhängig.

Anzahl der neu gebildeten Arbeitsplätze  Befreiungszeit
Mindestens 5 1 Jahr
Mindestens 15 2 Jahre
Mindestens 25 3 Jahre
Mindestens 50 4 Jahre
Mindestens 100 5 Jahre

 

De-minimis-Hilfe
Die Liegenschaftssteuerbefreiung bildet die sog. de-minimis-Hilfe. Es bedeutet, dass der Bruttowert der erteilten Hilfe, der mit einer anderen de-minimis-Hilfe, die ein Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren bekam, berechnet wird, die Summe von 200.000 Euro und im Falle eines Straßentransportunternehmens die Summe von 100.000 Euro nicht überschreiten kann.
 

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